• Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten: Mo-Do: 8-17 Uhr | Fr: geschlossen
  • info@sta-schallschutz.de
Logo Schallschutz WeissSta LogoLogo Schallschutz WeissLogo Schallschutz Weiss
  • Schallschutz
  • Raumsysteme
  • Laserschutz
  • Karriere
  • Unternehmen
Deutsch
Jetzt kontaktieren
✕
Freitag heißt bei uns Freier Tag!
01.06.2023
Lärmvibrationsarbschv
LärmVibrationsArbSchV einfach erklärt – Inhalt und Pflichten
28.03.2026

Lärm am Arbeitsplatz wirkt sich nicht nur auf das Gehör aus, sondern beeinträchtigt Konzentration, Kommunikation und langfristig die Gesundheit. Eine Technische Regel für Arbeitsstätten legt fest, welche Pegelwerte eingehalten werden müssen und welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen sollten.

ASR A3.7 Lärm verständlich zusammengefasst

Die ASR A3.7 ist eine der wichtigsten Technischen Regeln für den Lärmschutz am Arbeitsplatz. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und gibt Arbeitgebern klare Orientierungswerte für zulässige Schallpegel in Arbeitsräumen. Die sta Group unterstützt Industrieunternehmen seit über 38 Jahren bei der Umsetzung technischer Schallschutzmaßnahmen und kennt die praktischen Anforderungen der ASR A3 7 aus zahlreichen Projekten. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Inhalte der Regel zusammen, erklärt die drei Tätigkeitskategorien und zeigt, welche Maßnahmen für Industriebetriebe relevant sind.

Was ist die ASR A3.7 und wofür gilt sie?

Die ASR A3.7 steht für „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ und trägt den Zusatz „Lärm“. Sie wurde 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht und 2021 in einer aktualisierten Fassung neu herausgegeben. Die Regel konkretisiert Anhang 3.7 der Arbeitsstättenverordnung und beschreibt, wie Arbeitgeber Lärmbelastungen in Arbeitsstätten beurteilen und reduzieren sollen.

Ein wesentlicher Aspekt der ASR A3.7 ist ihr Fokus auf extraaurale Lärmwirkungen. Gemeint sind gesundheitliche Folgen, die nicht das Gehör direkt betreffen, sondern sich auf Konzentration, Stressbelastung und das allgemeine Wohlbefinden auswirken. Bereits Schallpegel deutlich unter der Gehörschadensgrenze können die Arbeitsqualität erheblich beeinträchtigen.

Geltungsbereich und Abgrenzung

Die ASR A3.7 gilt für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen. Ihr Anwendungsbereich endet bei einem Beurteilungspegel von 80 dB(A). Ab diesem Wert greift die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), die primär vor Gehörschäden schützt.

Für Industriebetriebe bedeutet das, dass beide Regelwerke parallel relevant sein können. In einer Produktionshalle kann die LärmVibrationsArbSchV für Arbeitsplätze an lauten Maschinen gelten, während die ASR A3.7 für angrenzende Büro- oder Leitstandbereiche mit niedrigeren Pegeln greift.

Die drei Tätigkeitskategorien der ASR A3.7

Das Kernstück der ASR A3.7 ist die Einteilung von Tätigkeiten in drei Kategorien. Die Zuordnung richtet sich nach den Anforderungen an Konzentration und Sprachverständlichkeit am jeweiligen Arbeitsplatz. Für jede Kategorie definiert die Regel maximale Beurteilungspegel, die nicht überschritten werden dürfen.

Kategorie I mit hoher Konzentration

In Kategorie I fallen Tätigkeiten mit hohen Anforderungen an die Konzentration oder hoher Notwendigkeit der Sprachverständlichkeit. Der Beurteilungspegel darf hier maximal 55 dB(A) betragen. Typische Arbeitsplätze dieser Kategorie sind Konstruktionsbüros, Leitstände, Besprechungsräume und Arbeitsplätze für wissenschaftliche Arbeit.

Für Industriebetriebe ist diese Kategorie besonders relevant bei Hallenbüros und Leitständen, die sich in oder direkt neben Produktionshallen befinden. Hier ist eine wirksame Schalldämmung zwischen Produktionsbereich und Bürobereich entscheidend.

Kategorie II mit mittlerer Konzentration

Kategorie II umfasst Tätigkeiten mit mittleren Anforderungen an Konzentration und Sprachverständlichkeit. Der maximale Beurteilungspegel liegt bei 70 dB(A). Typische Beispiele sind Werkstätten mit Kommunikationsanteil, Prüf- und Kontrollbereiche oder Arbeitsplätze in der Qualitätssicherung.

In vielen Industriebetrieben fallen Arbeitsplätze in der Fertigung, bei denen regelmäßige Abstimmung mit Kollegen erforderlich ist, in diese Kategorie. Die Einhaltung des 70 dB(A) Grenzwerts kann bereits durch gezielte Absorptionsmaßnahmen unterstützt werden.

Kategorie III mit geringerer Konzentration

Für Tätigkeiten der Kategorie III mit geringeren Anforderungen an Konzentration gibt die ASR A3 7 Lärm keinen festen Grenzwert vor. Der Beurteilungspegel muss jedoch so weit wie möglich reduziert werden. Typische Arbeitsplätze sind Lager- und Versandbereiche oder einfache Produktionstätigkeiten.

Auch wenn kein exakter Grenzwert existiert, besteht die Pflicht zur Lärmminderung. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um den Pegel zu senken.

Welche Beurteilungspegel die ASR A3 7 vorschreibt

Der Beurteilungspegel nach ASR A3.7 wird als energieäquivalenter Dauerschallpegel über die gesamte Arbeitsschicht ermittelt. Dabei werden alle relevanten Lärmquellen im Arbeitsraum berücksichtigt, nicht nur einzelne Maschinen. Die Messung erfolgt am Arbeitsplatz unter realistischen Betriebsbedingungen.

Die folgende Tabelle fasst die Pegelwerte zusammen:

Tätigkeitskategorie Max. Beurteilungspegel Anforderung Beispiele
Kategorie I 55 dB(A) Hohe Konzentration oder Sprachverständlichkeit Büros, Leitstände, Besprechungsräume
Kategorie II 70 dB(A) Mittlere Konzentration oder Sprachverständlichkeit Werkstätten, Prüfbereiche, QS-Arbeitsplätze
Kategorie III So niedrig wie möglich Geringere Konzentration Lager, einfache Produktionstätigkeiten

Für die Praxis bedeutet das, dass Arbeitgeber zunächst jeden Arbeitsplatz einer Tätigkeitskategorie zuordnen müssen. Anschließend wird der tatsächliche Beurteilungspegel ermittelt und mit dem zulässigen Wert verglichen. Bei Überschreitung sind Maßnahmen zur Pegelreduktion erforderlich.

Wie sich ASR A3.7 und LärmVibrationsArbSchV ergänzen

Beide Regelwerke stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich. Die ASR A3.7 deckt den Pegelbereich unter 80 dB(A) ab und schützt vor extraauralen Wirkungen. Die LärmVibrationsArbSchV greift ab 80 dB(A) und schützt vor Gehörschäden. In der betrieblichen Praxis sind häufig beide Regelwerke gleichzeitig relevant.

Extraaurale und aurale Lärmwirkungen

Extraaurale Lärmwirkungen betreffen den gesamten Organismus über das zentrale Nervensystem. Bereits bei Pegeln weit unter 80 dB(A) können Konzentrationsverlust, erhöhter Blutdruck, Schlafstörungen und chronischer Stress auftreten. Die ASR A3.7 adressiert genau diese Wirkungen, die bei langfristiger Einwirkung ernsthafte gesundheitliche Folgen haben können.

Aurale Wirkungen betreffen dagegen das Gehör direkt. Gehörschäden, Tinnitus und Lärmschwerhörigkeit treten typischerweise bei dauerhafter Belastung ab 80 bis 85 dB(A) auf. Die LärmVibrationsArbSchV definiert hierfür den unteren Auslösewert bei 80 dB(A) und den oberen bei 85 dB(A), ab dem technische Maßnahmen Pflicht werden.

Raumakustische Anforderungen nach ASR A3.7

Neben den Pegelgrenzwerten stellt die ASR A3.7 in Abschnitt 5.2 auch Anforderungen an die Raumakustik. Diese betreffen insbesondere die Nachhallzeit in Arbeitsräumen, in denen Sprachkommunikation stattfindet. Dazu zählen Büros, Schulungsräume, Leitstände und Besprechungsräume in Industrieumgebungen.

Nachhallzeiten und ihre Bedeutung für den Arbeitsplatz

Die Nachhallzeit beschreibt, wie lange ein Schallereignis im Raum nachklingt, nachdem die Quelle verstummt ist. Zu lange Nachhallzeiten verschlechtern die Sprachverständlichkeit und erhöhen den subjektiv empfundenen Lärmpegel. Die ASR A3.7 fordert die Einhaltung bestimmter Nachhallzeiten im Frequenzbereich von 250 Hz bis 2.000 Hz mit einer Toleranz von ±20%.

In der Praxis lassen sich Nachhallzeiten durch den Einsatz von Schallabsorbern für die Industrie gezielt reduzieren. Absorber an Wänden und Decken nehmen Schallenergie auf und verkürzen die Nachhallzeit. Besonders in Hallenbüros und Leitständen, die von der Produktion abgetrennt sind, spielt die Raumakustik eine zentrale Rolle für die Einhaltung der ASR A3 7.

Welche Maßnahmen die ASR A3.7 vorsieht?

Die ASR A3.7 folgt der klassischen Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, und diese wiederum vor verhaltensbezogenen Maßnahmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen auszuschöpfen, bevor personenbezogene Schutzmaßnahmen wie Gehörschutz zum Einsatz kommen.

Technische Maßnahmen zur Lärmminderung

Technische Maßnahmen setzen direkt an der Lärmquelle oder am Übertragungsweg an. Dazu gehören Maschineneinhausungen, die den Schall bereits am Entstehungsort einschließen. Ebenso zählen Schallschutzwände zur Trennung von Arbeitsbereichen, Absorber zur Reduzierung des Nachhalls und schalldämmende Raumgliederungen zu den wirksamsten technischen Lösungen.

Wir setzen bei der Umsetzung technischer Maßnahmen auf eine individuelle Analyse der Ausgangssituation. Mit einem hochmodernen 3D-Scanner erfassen wir die Gegebenheiten vor Ort millimetergenau und entwickeln darauf aufbauend passgenaue Schallschutzlösungen. So lassen sich die Anforderungen der ASR A3.7 zuverlässig erfüllen.

Organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen zielen darauf ab, die Lärmbelastung durch Arbeitsgestaltung zu reduzieren. Dazu gehören die räumliche Trennung von lauten und leisen Arbeitsbereichen, die Verlagerung lärmintensiver Tätigkeiten in abgetrennte Bereiche und die zeitliche Begrenzung von Lärmexpositionen.

Verhaltensbezogene Maßnahmen umfassen die Unterweisung der Beschäftigten zu leisen Arbeitsweisen und die Bereitstellung von Gehörschutz. Persönlicher Gehörschutz gilt jedoch als letzte Maßnahme und darf nicht als Ersatz für technische oder organisatorische Lösungen eingesetzt werden.

ASR A3.7 in der Industrie umsetzen

Die praktische Umsetzung der ASR A3.7 beginnt immer mit einer Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss die Lärmsituation an jedem Arbeitsplatz bewerten, die Tätigkeiten einer Kategorie zuordnen und bei Überschreitung der Pegelwerte geeignete Maßnahmen ergreifen. Diese Pflicht gilt für bestehende Arbeitsstätten ebenso wie für neue Einrichtungen.

Von der Gefährdungsbeurteilung zur Lösung

Im ersten Schritt werden die Beurteilungspegel an allen relevanten Arbeitsplätzen gemessen. Die Ergebnisse werden den drei Tätigkeitskategorien gegenübergestellt. Bei Überschreitungen folgt die Ableitung konkreter Maßnahmen, die nach der Hierarchie technisch, organisatorisch und verhaltensbezogen priorisiert werden.

Die gesamte Gefährdungsbeurteilung und die ergriffenen Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde und sollte regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen an Maschinen, Arbeitsabläufen oder der Raumgestaltung.

Warum Fullservice bei der Umsetzung den Unterschied macht?

Komplexe Lärmsituationen in Industriebetrieben erfordern eine lückenlose Abstimmung aller Maßnahmen. Wenn Analyse, Planung, Konstruktion und Montage aus verschiedenen Quellen stammen, entstehen Schnittstellenverluste. Abmessungen passen nicht, Materialien sind falsch aufeinander abgestimmt oder die Montage lässt Schwachstellen offen.

Wir bieten alle Leistungen von der Analyse über die 3D-CAD-Konstruktion bis zur Montage durch eigene Fachkräfte aus einer Hand. So stellen wir sicher, dass die technischen Maßnahmen zur Einhaltung der ASR A3.7 auch in der Praxis die geplante Wirkung entfalten. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehen Ihnen unsere Experten für eine professionelle Schallschutzberatung zur Verfügung.

Häufige Fragen zur ASR A3.7

Gilt die ASR A3.7 auch für Produktionshallen?

Ja. Die ASR A3.7 gilt für alle Arbeitsplätze in Arbeitsräumen mit Beurteilungspegeln unter 80 dB(A). In Produktionshallen betrifft das vor allem Bereiche mit niedrigerer Lärmbelastung, etwa Leitstände, Hallenbüros oder Prüfbereiche. Für Arbeitsplätze mit Pegeln ab 80 dB(A) greift zusätzlich die LärmVibrationsArbSchV.

Was passiert wenn die Beurteilungspegel überschritten werden?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zur Pegelreduktion zu ergreifen. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und verhaltensbezogenen Lösungen. Die Maßnahmen und ihre Wirksamkeit müssen dokumentiert werden. Bei Nichtbeachtung drohen Beanstandungen durch die Arbeitsschutzbehörde.

Wie oft muss der Lärmpegel gemessen werden?

Die ASR A3.7 schreibt keine festen Messintervalle vor. Eine Messung ist bei der Ersteinrichtung, bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen und im Rahmen der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung erforderlich. In der Praxis empfiehlt sich eine Überprüfung bei jedem Maschinenneukauf oder Umbau.

Was ist der Unterschied zwischen ASR A3.7 und TA Lärm?

Die ASR A3.7 regelt den Lärm innerhalb von Arbeitsstätten und schützt Beschäftigte vor extraauralen Lärmwirkungen. Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) regelt dagegen den Lärm, der von Anlagen nach außen in die Nachbarschaft dringt. Beide Regelwerke betreffen unterschiedliche Schutzbereiche.

Welche Rolle spielt die Raumakustik in der ASR A3.7?

Die Raumakustik ist ein wesentlicher Bestandteil der Regel. Abschnitt 5.2 definiert Anforderungen an Nachhallzeiten in Räumen mit Sprachkommunikation. Zu lange Nachhallzeiten verschlechtern die Sprachverständlichkeit und erhöhen den wahrgenommenen Lärmpegel. Absorptionsmaßnahmen an Wänden und Decken sind häufig die wirksamste Lösung.

Fazit

Die ASR A3.7 schließt eine wichtige Lücke im Arbeitsschutz, indem sie Lärmbelastungen unterhalb der Gehörschadensgrenze adressiert. Mit den drei Tätigkeitskategorien und ihren Beurteilungspegeln gibt sie Arbeitgebern eine klare Orientierung. Für Industriebetriebe liegt die Herausforderung in der praktischen Umsetzung, denn technische Maßnahmen wie Schalldämmung, Absorption und Raumgliederung müssen individuell auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zur normgerechten Lärmminderung in Ihrem Betrieb.

Jetzt teilen:

Related posts

Schalldämmung Vs. Schallabsorption
28.03.2026

Schalldämmung vs. Schallabsorption im Vergleich


Read more
Lärmpegel Am Arbeitsplatz 80, 85 Und 87 Db
28.03.2026

Was passiert bei 80, 85 und 87 dB? Lärmpegel am Arbeitsplatz verständlich erklärt


Read more
Lärmvibrationsarbschv
28.03.2026

LärmVibrationsArbSchV einfach erklärt – Inhalt und Pflichten


Read more
Logo Schallschutz Weiss

Leistungen

  • Schallschutz
  • Raumsysteme
  • Laserschutz

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookies

Unternehmen

  • Karriere
  • Unternehmen
  • Ansprechpartner
© sta-logo Schalltechnische Anlagen GmbH
Webdesign mit ❤ von MarkenSieger
Jetzt kontaktieren
Deutsch
  • No translations available for this page
  • Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten: Mo-Do: 8-17 Uhr | Fr: geschlossen
  • info@sta-schallschutz.de
Barrierefreiheit
Zugänglichkeitsmodi
Epilepsie abgesicherter Modus
Dämpft Farbe und entfernt Blinzeln
Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
Online Wörterbuch
    Lesbare Erfahrung
    Inhaltsskalierung
    Standard
    Textlupe
    Lesbare Schriftart
    Legasthenie-freundlich
    Markieren Sie Titel
    Links hervorheben
    Schriftgröße
    Standard
    Zeilenhöhe
    Standard
    Buchstaben-Abstand
    Standard
    Linksbündig
    Zentriert ausgerichtet
    Rechtsbündig
    Optisch ansprechendes Erlebnis
    Dunkler Kontrast
    Leichter Kontrast
    Einfarbig
    Hoher Kontrast
    Hohe Sättigung
    Niedrige Sättigung
    Textfarben anpassen
    Titelfarben anpassen
    Hintergrundfarben anpassen
    Einfache Orientierung
    Töne stummschalten
    Bilder ausblenden
    Emoji ausblenden
    Lesehilfe
    Animationen stoppen
    Lesemaske
    Markieren Sie Schweben
    Fokus hervorheben
    Großer dunkler Cursor
    Großer Lichtcursor
    Kognitives Lesen
    Virtuelle Tastatur
    Navigationstasten
    Sprachnavigation

    sta group

    Barrierefreiheitserklärung

    • sta-group.de
    • 18.04.2026

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Wir sind fest davon überzeugt, dass das Internet für alle Menschen zugänglich sein sollte. Deshalb setzen wir uns dafür ein, eine Website bereitzustellen, die für möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer zugänglich ist – unabhängig von deren Lebensumständen oder Fähigkeiten.

    Um dieses Ziel zu erreichen, orientieren wir uns so genau wie möglich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C), auf Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen zugänglich gemacht werden können. Ihre Einhaltung hilft uns, die Website für alle zugänglich zu machen – für blinde Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und mehr.

    Diese Website nutzt verschiedene Technologien, um jederzeit ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu ermöglichen. Dazu gehört eine spezielle Benutzeroberfläche, die es Menschen mit spezifischen Einschränkungen erlaubt, die Darstellung der Website individuell an ihre Bedürfnisse anzupassen.

    Zudem kommt eine KI-gestützte Anwendung zum Einsatz, die im Hintergrund läuft und fortlaufend die Barrierefreiheit optimiert. Diese Anwendung überarbeitet den HTML-Code der Website, passt die Funktionsweise für Bildschirmleseprogramme für blinde Nutzer sowie für Tastaturfunktionen für motorisch eingeschränkte Personen an.

    Wenn Sie eine Störung bemerken oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Sie können uns unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: 02682 95270

    Bildschirmleseprogramme und Tastaturnavigation

    Unsere Website implementiert die ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) sowie verschiedene verhaltensbasierte Anpassungen, damit blinde Nutzerinnen und Nutzer die Inhalte mit Bildschirmleseprogrammen lesen, verstehen und nutzen können. Sobald eine Person mit einem Screenreader unsere Website betritt, wird ihr automatisch angeboten, das Screenreader-Profil zu aktivieren, um die Seite optimal bedienen zu können. Im Folgenden zeigen wir, wie unsere Website zentrale Anforderungen für Screenreader erfüllt:

    1. Optimierung für Screenreader: Ein Hintergrundprozess analysiert die gesamte Website, um eine fortlaufende WCAG-Konformität auch bei Änderungen sicherzustellen. Dabei stellt er Screenreadern über die ARIA-Attribute sinnvolle Informationen bereit, z. B. korrekte Beschriftungen von Formularfeldern, Beschreibungen für klickbare Symbole (z. B. Social Media, Suche, Warenkorb), Hinweise zur Validierung, Rollen von Elementen wie Buttons, Menüs oder Popups. Der Prozess analysiert außerdem alle Bilder der Website und erstellt mithilfe von Objekterkennung sinnvolle ALT-Texte für nicht beschriebene Bilder. Eingebettete Texte werden über eine OCR-Technologie extrahiert. Um den Screenreader-Modus zu aktivieren, drücken Nutzer einfach die Tastenkombination Alt+1. Der Modus wird automatisch angekündigt, sobald ein Screenreader erkannt wird.

      Diese Funktionen sind mit allen gängigen Screenreadern wie JAWS und NVDA kompatibel.

    2. Optimierung der Tastaturnavigation: Der Hintergrundprozess passt den HTML-Code der Website an und ergänzt JavaScript-Funktionen, um die Bedienung per Tastatur zu ermöglichen. Nutzer können mit Tab und Shift+Tab navigieren, Dropdowns mit Pfeiltasten steuern, mit Esc schließen, mit Enter Buttons und Links aktivieren, sowie Radio- und Checkboxen mit Pfeiltasten auswählen und mit Enter oder Leertaste aktivieren. Zudem stehen Schnellnavigationen und Überspringen-Menüs bereit, die mit Alt+1 aufrufbar oder beim Start der Seitennavigation mit der Tastatur direkt erreichbar sind. Der Fokus wird automatisch auf Popups gesetzt, sobald diese erscheinen, damit er nicht verloren geht.

      Es sind auch Shortcuts wie „M“ (Menüs), „H“ (Überschriften), „F“ (Formulare), „B“ (Buttons) und „G“ (Grafiken) verfügbar, um gezielt zu bestimmten Elementen zu springen.

    Unterstützte Profile für unterschiedliche Einschränkungen

    • Epilepsie-sicherer Modus: Verhindert Auslöser für epileptische Anfälle durch das Deaktivieren blinkender Animationen und riskanter Farbkombinationen.
    • Modus für Sehbehinderte: Optimiert die Website für Nutzer mit Sehschwächen wie Tunnelblick, Katarakt, Glaukom u. a.
    • Modus für kognitive Einschränkungen: Bietet unterstützende Funktionen für Personen mit z. B. Legasthenie, Autismus oder Schlaganfall, um sich besser auf relevante Inhalte konzentrieren zu können.
    • ADHS-freundlicher Modus: Reduziert Ablenkungen und hilft Menschen mit ADHS und neurodiversen Profilen beim Lesen und Navigieren.
    • Modus für blinde Menschen: Passt die Website für die Nutzung mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack an.
    • Tastaturnavigationsprofil (motorische Einschränkungen): Ermöglicht das vollständige Bedienen der Website per Tastatur (Tab, Shift+Tab, Enter) und bietet ebenfalls Shortcuts wie „M“, „H“, „F“, „B“ und „G“.

    Weitere UI-, Design- und Lesbarkeitsanpassungen

    1. Schriftanpassungen – Nutzer können die Schriftgröße, -art, Abstände, Zeilenhöhe und Ausrichtung ändern.
    2. Farbkontraste – Verschiedene Kontrastmodi (hell, dunkel, invertiert, monochrom) sowie individuelle Farbanpassungen für Texte, Überschriften und Hintergründe stehen zur Verfügung.
    3. Animationen – Alle Animationen (Videos, GIFs, CSS-Effekte) lassen sich deaktivieren – ideal für Epilepsie-Betroffene.
    4. Inhalts-Hervorhebung – Wichtige Elemente wie Links und Überschriften können hervorgehoben werden, ebenso fokussierte oder mit der Maus überfahrene Inhalte.
    5. Ton deaktivieren – Automatisch abspielender Ton kann komplett stummgeschaltet werden, z. B. bei Nutzung von Hörgeräten.
    6. Kognitive Unterstützung – Durch eine integrierte Wikipedia- und Wiktionary-Suche können Begriffe, Akronyme oder Slang verständlich gemacht werden.
    7. Weitere Funktionen – Nutzer können u. a. die Mauszeigerfarbe und -größe anpassen, einen Druckmodus verwenden, eine virtuelle Tastatur aktivieren und vieles mehr.

    Kompatibilität mit Browsern und Hilfstechnologien

    Wir bemühen uns, möglichst viele Browser und unterstützende Technologien zu unterstützen, damit unsere Nutzer ihre bevorzugten Tools frei wählen können. Deshalb gewährleisten wir die Kompatibilität mit über 95 % der marktüblichen Systeme, einschließlich Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera und Microsoft Edge sowie mit den Screenreadern JAWS und NVDA.

    Hinweise, Kommentare und Feedback

    Trotz unserer umfassenden Bemühungen kann es vorkommen, dass bestimmte Seiten oder Abschnitte noch nicht vollständig barrierefrei sind, sich in der Umstellung befinden oder technisch (noch) nicht umsetzbar sind. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Barrierefreiheit, entwickeln neue Funktionen und setzen technische Innovationen ein, um den bestmöglichen Zugang zu gewährleisten. Für Fragen oder Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte unter: 02682 95270