Laserschutzklasse 2

Was Sie über die sichere Laserklasse wissen müssen

Laser begegnen uns täglich – beim Scannen von Barcodes an der Supermarktkasse, bei Präsentationen im Büro oder in der Vermessungstechnik. Doch wie sicher sind diese Geräte eigentlich? Die Antwort liegt in der Klassifizierung nach internationalen Sicherheitsstandards. Besonders relevant ist dabei die Laserklasse 2, die als besonders anwenderfreundlich gilt.

Diese Klassifizierung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Wirkung von Laserstrahlung auf das menschliche Auge. Bei der Laserschutzklasse 2 spielen natürliche Schutzreflexe eine entscheidende Rolle. Während höhere Laserklassen strenge Schutzmaßnahmen erfordern, bietet Klasse 2 einen guten Kompromiss zwischen Funktionalität und Sicherheit.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche technischen Eigenschaften diese Laserklasse auszeichnen, wo sie zum Einsatz kommt und welche Verhaltensregeln Sie beachten sollten. Zudem klären wir über die Unterschiede zu verwandten Klassifizierungen auf und beantworten häufig gestellte Fragen zur praktischen Anwendung.

Was ist die Laserschutzklasse 2?

Die Laserklasse 2 umfasst Lasergeräte mit niedriger Leistung, die ausschließlich sichtbares Licht emittieren. Nach der europäischen Norm DIN EN 60825-1 darf die Ausgangsleistung bei kontinuierlicher Strahlung typischerweise 1 Milliwatt nicht überschreiten. Diese Grenze wurde bewusst so gewählt, dass natürliche Schutzmechanismen des Körpers ausreichen, um Verletzungen zu verhindern.

Technische Merkmale der Laserschutzklasse 2:

  • Maximale Leistung: 1 Milliwatt (bei Dauerstrichbetrieb)
  • Wellenlängenbereich: 400 bis 700 Nanometer (sichtbares Licht)
  • Schutzprinzip: Natürlicher Lidschlussreflex
  • Expositionszeit: Sicher bis 0,25 Sekunden

Entscheidend für die Einstufung ist das Wellenlängenspektrum: Nur Laser, die Licht im sichtbaren Bereich erzeugen, können dieser Kategorie zugeordnet werden. Der Grund liegt in der biologischen Reaktion des Auges auf sichtbare Strahlung. Im Vergleich zu höheren Laserklassen gelten Geräte der Klasse 2 als bedingt sicher und benötigen keine aufwendigen technischen Schutzeinrichtungen.

Sicherheitsmerkmale von Lasern der Klasse 2

Der menschliche Körper verfügt über einen angeborenen Schutzmechanismus: den Lidschlussreflex. Wenn intensives Licht ins Auge gelangt, schließen sich die Augenlider reflexartig innerhalb von 0,25 Sekunden. Diese kurze Reaktionszeit bildet die Grundlage für die Sicherheitsbewertung der Laserschutzklasse 2. Solange dieser natürliche Reflex funktioniert, sind kurzzeitige Expositionen unproblematisch.

Natürliche Schutzreaktionen des Körpers:

  • Lidschlussreflex (erfolgt in 0,25 Sekunden)
  • Unwillkürliche Kopfbewegungen
  • Pupillenverengung bei hellem Licht
  • Erhöhte Blinzelfrequenz

Neben dem Lidschluss reagiert der Körper mit weiteren Abwehrmechanismen. Diese Reaktionen greifen jedoch nur bei sichtbarer Strahlung. Aus diesem Grund dürfen ausschließlich Laser mit wahrnehmbarem Lichtspektrum zur Klasse 2 gehören. Infrarot- oder UV-Laser würden keine Warnsignale auslösen und somit unbemerkt Schäden verursachen. Kritisch wird es erst, wenn Sie bewusst gegen Ihre Instinkte handeln und gezielt in den Strahl blicken.

Automobilindustrie. Anlagenhersteller. Endkunden.

Kleiner Referenzauszug

Typische Anwendungsbereiche der Laserklasse 2

Laserpointer für Präsentationen gehören zu den bekanntesten Vertretern dieser Kategorie. Sie ermöglichen es, bei Vorträgen oder Schulungen wichtige Punkte auf Projektionsflächen hervorzuheben. Die geringe Leistung macht sie für den alltäglichen Einsatz in Büros und Bildungseinrichtungen ideal geeignet.

Anwendungsbereich

Typische Geräte

Einsatzort

Präsentationstechnik

Laserpointer

Büros, Schulen, Konferenzen

Einzelhandel

Barcodescanner

Supermärkte, Lagerhallen

Vermessungstechnik

Nivelliergeräte, Distanzmesser

Baustellen, Handwerk

Ausrichtungssysteme

Laserwasserwaagen

Handwerk, Montage

Bildung & Forschung

Demonstrationslaser

Schulen, Universitäten

Im Einzelhandel kommen Barcodescanner zum Einsatz, die ebenfalls zur Laserschutzklasse 2 zählen. Diese Geräte lesen täglich millionenfach Produktinformationen ein, ohne dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich wären. Auch in der Vermessungstechnik finden Sie häufig Laser dieser Klasse, die präzise Messungen ohne aufwendige Schutzausrüstung ermöglichen.

Unterschied zwischen Klasse 2 und Klasse 2M

Die Bezeichnung 2M steht für „magnified“ – also vergrößert. Laser der Klasse 2M weisen ähnliche Leistungsmerkmale auf wie solche der Standardklasse 2, unterscheiden sich jedoch in einem wichtigen Punkt: Bei Verwendung optischer Instrumente erhöht sich das Gefährdungspotenzial erheblich. Während der natürliche Lidschlussreflex bei direktem Blick noch ausreichend schützt, versagt dieser Mechanismus beim Betrachten durch Ferngläser, Lupen oder Teleskope.

Vergleich Klasse 2 und Klasse 2M:

Merkmal

Klasse 2

Klasse 2M

Schutz ohne optische Hilfsmittel

Lidschlussreflex ausreichend

Lidschlussreflex ausreichend

Schutz mit optischen Geräten

Lidschlussreflex ausreichend

Zusätzliche Gefahr!

Strahlgeometrie

Meist punktförmig

Often divergent/breit

Zusätzliche Vorsicht nötig

Nein

Ja, bei Vergrößerung

Der Grund liegt in der Strahlgeometrie. Geräte der Klasse 2M erzeugen oft divergente oder breite Strahlen. Ohne optische Hilfsmittel verteilt sich die Energie auf eine größere Fläche und bleibt unterhalb kritischer Schwellenwerte. Sobald Sie jedoch ein Vergrößerungsglas verwenden, bündelt sich die Strahlung und kann in deutlich höherer Intensität auf die Netzhaut treffen.

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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Grundsätzlich gilt: Richten Sie den Laserstrahl niemals absichtlich auf Personen oder reflektierende Flächen, die eine Umlenkung ermöglichen. Auch wenn Geräte der Laserschutzklasse 2 als bedingt sicher gelten, können längere Expositionen zu vorübergehenden Sehstörungen oder Blendeffekten führen. Besonders bei der Arbeit sollten Sie darauf achten, Kollegen nicht versehentlich anzustrahlen.

Wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit Laserklasse 2:

  • Niemals direkt in den Laserstrahl blicken
  • Strahl nicht auf Personen oder Tiere richten
  • Reflektierende Flächen (Spiegel, Glas) beachten
  • Geräte nach Gebrauch ausschalten
  • Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Kennzeichnungen und Warnschilder beachten

Kennzeichnungen helfen Ihnen, Lasergeräte richtig einzuschätzen. Hersteller müssen auf ihren Produkten deutlich sichtbar die Klassifizierung angeben. Warnschilder mit dem charakteristischen Lasersymbol weisen auf mögliche Gefährdungen hin. Eine Schutzbrille ist bei korrekter Verwendung normalerweise nicht erforderlich. Kinder benötigen besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit Laserpointern der Klasse 2, da ihr natürlicher Spieltrieb zu gefährlichen Situationen führen kann.

Fazit

Die Laserschutzklasse 2 bietet eine ausgewogene Balance zwischen Funktionalität und Sicherheit. Dank niedriger Leistungswerte und der Beschränkung auf sichtbares Licht können natürliche Schutzmechanismen des Körpers eine Gefährdung verhindern. Diese Eigenschaften machen Geräte dieser Kategorie ideal für den alltäglichen Einsatz in Büros, Geschäften und Werkstätten.

Die wichtigsten Punkte zur Laserschutzklasse 2 im Überblick:

  • Maximale Leistung von 1 Milliwatt schützt vor Verletzungen
  • Lidschlussreflex bietet natürlichen Schutz bei kurzer Exposition
  • Vielfältige Anwendungen ohne aufwendige Schutzmaßnahmen möglich
  • Verantwortungsvoller Umgang und Beachtung der Verhaltensregeln erforderlich

Dennoch sollten Sie die Strahlung nicht unterschätzen. Verantwortungsvoller Umgang bedeutet, den Laserstrahl niemals gezielt auf Augen zu richten und Warnschilder zu beachten. Die Laserklasse 2 zeigt, dass technischer Fortschritt und Anwendersicherheit sich nicht ausschließen müssen. Informieren Sie sich über die Kennzeichnung Ihrer Geräte – dann steht einer sicheren Nutzung nichts im Weg.

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Expertise in Zahlen

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Verschiedene Länder
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Jahre Erfahrung
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Häufige Fragen zur Laserschutzklasse 2

Sind Laser der Klasse 2 gefährlich?

Gefährlich sind diese Laser nur bei unsachgemäßer Verwendung. Wenn Sie den Strahl nicht bewusst über längere Zeit fixieren, reichen Ihre körpereigenen Schutzreflexe aus. Kurzzeitige, zufällige Expositionen stellen kein erhebliches Risiko dar. Problematisch wird es erst bei absichtlichem Hineinstarren über mehrere Sekunden.

Benötige ich eine Schutzbrille?

Eine Schutzbrille ist für den normalen Umgang mit Geräten der Laserklasse 2 nicht vorgeschrieben. Die niedrige Leistung und der schnelle Lidschlussreflex bieten ausreichenden Schutz bei alltäglichen Anwendungen. Lediglich in speziellen Arbeitssituationen mit erhöhter Expositionsgefahr kann zusätzlicher Augenschutz sinnvoll sein.

Was passiert bei versehentlichem Hineinschauen?

Bei versehentlichem Hineinschauen passiert normalerweise nichts Bedenkliches. Ihr Auge reagiert automatisch mit Lidschluss und Abwendung, bevor Schäden entstehen können. Eventuell bemerken Sie kurzfristige Nachbilder oder Blendeffekte, die jedoch schnell wieder verschwinden. Sollten Beschwerden länger anhalten, konsultieren Sie einen Augenarzt.

Darf ich Laserklasse 2 privat nutzen?

Die private Nutzung von Laserpointern der Laserschutzklasse 2 ist grundsätzlich erlaubt. Sie benötigen keine spezielle Genehmigung oder Schulung.

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