{"id":2029,"date":"2022-08-16T13:17:25","date_gmt":"2022-08-16T13:17:25","guid":{"rendered":"https:\/\/sta-group.de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2022-10-06T08:57:46","modified_gmt":"2022-10-06T08:57:46","slug":"general-terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sta-group.de\/en\/general-terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"general terms and conditions"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2029\" class=\"elementor elementor-2029 elementor-693\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-11730225 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"11730225\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-fcddcb6\" data-id=\"fcddcb6\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4d7257c0 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4d7257c0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div id=\"c1626\" class=\"csc-frame csc-frame-default\">\r\n<div id=\"c1626\" class=\"frame frame-whitebgindent frame-type-text frame-layout-0\">\r\n<div class=\"pdfdownload\">\r\n<div class=\"pdfdownloadheadline\">Allgemeine Bestellbedingungen<\/div>\r\n<div class=\"pdfdownloadfile\"><a href=\"https:\/\/sta-group.de\/wp-content\/uploads\/Allgemeine_Bestellbedingungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unsere allgemeinen Bestellbedingungen zum Download im PDF Format<\/a><\/div>\r\n<\/div>\r\n<div class=\"pdfdownload\">\r\n<div class=\"pdfdownloadheadline\">Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/div>\r\n<div class=\"pdfdownloadfile\"><a href=\"https:\/\/sta-group.de\/wp-content\/uploads\/Allgemeine_Verkaufsbedingungen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Download im PDF Format<\/a><\/div>\r\n<\/div>\r\n<h2 class=\"align-center\">Allgemeine Bestellbedingungen<\/h2>\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 1 Geltung der Bedingungen<\/h3>\r\n(1) Unsere nachfolgenden Bestellbedingungen gelten f\u00fcr alle zwischen uns und dem Lieferanten abgeschlossenen Gesch\u00e4fte. Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart werden.\r\n\r\n(2) Abweichende Bedingungen des Lieferanten, die wir nicht ausdr\u00fccklich anerkennen, sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Unsere nachstehenden Bestellbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung des Verk\u00e4ufers in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annehmen.\r\n\r\n(3) Unsere Bestellbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmen, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 2 Angebot, Annahme, nachtr\u00e4gliche Vertrags\u00e4nderungen<\/h3>\r\n(1) Bestellungen, Vereinbarungen und \u00c4nderungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder best\u00e4tigt werden.\r\n\r\n(2) Die von uns ohne Annahmefrist abgegebenen Bestellungen k\u00f6nnen vom Lieferanten nur innerhalb angemessener Frist, l\u00e4ngstens innerhalb von zwei Wochen ab dem Bestelldatum angenommen werden.\r\n\r\n(3) Zeichnungen, Pl\u00e4ne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung geh\u00f6ren, bleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vor. Nimmt der Lieferant unser Angebot nicht innerhalb der Frist gem\u00e4\u00df Absatz 2 an, sind diese Unterlagen unverz\u00fcglich an uns zur\u00fcckzugeben.\r\n\r\n(4) Die vollst\u00e4ndige \u00dcbertragung oder Untervergabe der bestellten Lieferungen und Leistungen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch uns, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung marktg\u00e4ngiger Teile handelt.\r\n\r\n(5) Bei\u00a0 Ger\u00e4ten\u00a0 sind\u00a0 technische\u00a0 Beschreibungen\u00a0 und\u00a0 Gebrauchsanleitungen\u00a0 kostenlos\u00a0 mitzuliefern.\u00a0 Bei\u00a0 Software-Produkten\u00a0 sind\u00a0 die\u00a0 vollst\u00e4ndigen\u00a0 systemtechnischen\u00a0 Dokumentationen\u00a0 und Benutzerdokumentationen zu \u00fcbergeben. Bei speziellen f\u00fcr uns erstellte Programme sind diese unter Einschluss des Quellcodes zu liefern.\r\n\r\n(6) Kostenvoranschl\u00e4ge sind verbindlich und nicht zu verg\u00fcten, es sei denn, wir haben ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart.\r\n\r\n(7) Wenn die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten von unserer Bestellung abweicht, kommt der Vertrag nur dann zustande, wenn wir auf diese Abweichung ausdr\u00fccklich hingewiesen worden sind und ihr schriftlich zugestimmt haben.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 3 Preise<\/h3>\r\n(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist\u00a0 verbindlich. Mangels abweichender Vereinbarungen schlie\u00dft der Preis die gesetzliche Umsatzsteuer und die Lieferung \u201efrei Haus\u201c (Fracht, Porto und Verpackung) mit ein.\r\n\r\n(2) Bei Lieferungen \u201eab Werk\u201c ist der Lieferant verpflichtet, die preisg\u00fcnstigste Versandart zu w\u00e4hlen. Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten.\r\n\r\n(3) Preisangaben verstehen sich, sofern nicht eine andere W\u00e4hrung ausdr\u00fccklich genannt ist, in Euro.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 4 Gefahr\u00fcbergang, Eigentum<\/h3>\r\n(1) Bei Lieferung ohne Aufstellung und ohne Montage geht die Gefahr mit Eingang der Lieferung bei der von uns angegebenen Lieferanschrift auf uns \u00fcber.\r\n\r\n(2) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit\u00a0 erfolgreichem Abschluss der Abnahme auf uns \u00fcber. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzt die Abnahme nicht.\r\n\r\n(3) Die Kosten der Transportversicherung tr\u00e4gt der Lieferant.\r\n\r\n(4) Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf uns \u00fcber. Jeder verl\u00e4ngerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 5 Lieferung und Beschaffenheitsgarantie<\/h3>\r\n(1) Der Lieferant ist verpflichtet, die Verpackung f\u00fcr den erforderlichen Transport der Ware so vorzunehmen, dass Sch\u00e4den bei normaler Behandlung der Ware vermieden werden. Die Verpackungs- und Versandvorschriften sind einzuhalten. Die Kosten der Verpackung tr\u00e4gt der Lieferant.\r\n\r\n(2) Jeder Lieferung sind Lieferscheine oder Packzettel beizuf\u00fcgen. In allen Lieferst\u00fccken sind die Bestellnummern und die in der Bestellung geforderten Kennzeichnungen anzugeben.\r\n\r\n(3) Der Lieferant ist verpflichtet, nach Aufforderung durch uns die Verpackung auf seine Kosten zur\u00fcckzunehmen. Erkl\u00e4ren wir uns ausnahmsweise mit\u00a0 der \u00dcbernahme der Entsorgung der Verpackung einverstanden, sind wir zur Berechnung der Entsorgung gegen\u00fcber dem Lieferanten zum nachweisbaren Selbstkostenpreis berechtigt.\r\n\r\n(4) Die gelieferte Ware nehmen wir unter ausdr\u00fccklichem Vorbehalt der \u00dcberpr\u00fcfung auf M\u00e4ngel, vertragsgem\u00e4\u00dfer Beschaffenheit, zugesicherten Eigenschaften, Vollst\u00e4ndigkeit und Geltendmachung der Vertragsstrafe gem\u00e4\u00df \u00a7 20 an.\r\n\r\n(5) Die Einteilung der Lieferung hat nur in den von uns in der Bestellung angegebenen Mengen bzw. Verpackungseinheiten zu den jeweiligen Terminen zu erfolgen. Teillieferungen bed\u00fcrfen unserer vorherigen Zustimmung und werden von uns nur gegen Erstattung unserer Kosten angenommen.\r\n\r\n(6) Der Lieferant steht f\u00fcr die Beschaffenheit der f\u00fcr die Lieferungen erforderlichen Zulieferungen und Leistungen \u2013 auch ohne Verschulden \u2013 uneingeschr\u00e4nkt ein.\r\n\r\n(7) Wird ein Frachtf\u00fchrerpfandrecht nach \u00a7 441 Abs. 1 HGB wegen einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung geltend gemacht, hat der Lieferant das Frachtf\u00fchrerpfandrecht unverz\u00fcglich abzul\u00f6sen. Erfolgt die unverz\u00fcgliche Abl\u00f6sung trotz vorangegangener Mahnung durch uns nach angemessener Fristsetzung nicht, tritt uns der Lieferant sein Abl\u00f6serecht ab und berechtigt uns, die f\u00fcr die Pfandrechtsabl\u00f6sung get\u00e4tigten Aufwendungen, soweit diese unstreitig sind oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt werden, mit den Forderungen aus der Lieferung zu verrechnen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 6 Lieferzeiten und Erf\u00fcllungsort<\/h3>\r\n(1) Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Lieferungen ohne Montage oder Aufstellung kommt es auf den Eingang bei der von uns angegebenen Versandanschrift an. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen ist deren Bereitstellung im abnahmef\u00e4higen Zustand ma\u00dfgeblich.\r\n\r\n(2) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen und Leistungen des Lieferanten ist die in der Bestellung angegebene Versandanschrift. Ist keine Versandanschrift angegeben und ergibt sich der Erf\u00fcllungsort auch nicht aus der Natur des Schuldverh\u00e4ltnisses, gilt unsere Hausanschrift als Erf\u00fcllungsort.\r\n\r\n(3) Sind Lieferverz\u00f6gerungen zu erwarten oder eingetreten, hat der Lieferant uns hier\u00fcber sofort schriftlich zu unterrichten.\r\n\r\n(4) Liefert oder leistet der Lieferant auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Zum R\u00fccktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn der Lieferant die Verz\u00f6gerung nicht zu verschulden hat. Die uns durch den Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung entstehenden Mehrkosten hat der Lieferant zu \u00fcbernehmen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 7 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung<\/h3>\r\n(1) In Rechnungen m\u00fcssen die Bestellnummern und die in der Bestellung geforderten Kennzeichnungen wiedergegeben werden sowie das Datum der Bestellung und die Artikelnummer.\r\n\r\n(2) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab ordnungsgem\u00e4\u00dfer Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgem\u00e4\u00dfer Rechnungsstellung netto. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank des K\u00e4ufers den \u00dcberweisungsauftrag erhalten hat. Der Skontoabzug ist auch zul\u00e4ssig bei Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht wegen M\u00e4ngeln.\r\n\r\n(3) Die Fristen nach Absatz 2 beginnen aber nicht zu laufen, bevor die Lieferung und Leistung erf\u00fcllt ist und die vertraglich erforderlichen Dokumente sowie die Rechnung eingegangen sind, gerechnet ab dem sp\u00e4testen Eingang.\r\n\r\n(4) Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgem\u00e4\u00df. Bei fehlerhafter oder unvollst\u00e4ndiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung im angemessenen Umfang bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung zur\u00fcckzuhalten.\r\n\r\n(5) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 8 Hinweispflicht<\/h3>\r\n(1) Auf etwaig bestehende Eigentumsvorbehalte von Vorlieferanten hat uns der Lieferant unverz\u00fcglich hinzuweisen.\r\n\r\n(2) Haben wir den Lieferanten \u00fcber den Lieferungszweck der Lieferung oder Leistung unterrichtet oder ist dieser Verwendungszweck f\u00fcr den Lieferanten auch ohne unseren ausdr\u00fccklichen Hinweis erkennbar, ist der Lieferant verpflichtet, uns unverz\u00fcglich zu informieren, falls die Lieferung oder Leistung nach den Erkenntnissen des Lieferanten nicht geeignet ist, den Verwendungszweck zu erf\u00fcllen.\r\n\r\n(3) Der Lieferant hat uns \u00fcber \u00c4nderungen in der Art der Zusammensetzung von verarbeitetem Material oder der konstruktiven Ausf\u00fchrung uns gegen\u00fcber bislang erbrachten gleichartigen Leistungen unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren. Die \u00c4nderungen bed\u00fcrfen unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung.\r\n\r\n(4) Nachtr\u00e4glich erkannte sicherheitsrelevante M\u00e4ngel aufgrund von Produktionsbeobachtungen sind uns auch nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist unaufgefordert anzuzeigen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 9 Sicherheit und Umweltschutz<\/h3>\r\n(1) Alle Lieferungen und Leistungen m\u00fcssen den Umweltschutz-, Unfallverh\u00fctungs- und anderen Arbeitsschutzvorschriften, den sicherheitstechnischen Regeln sowie allen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden rechtlichen Anforderungen gen\u00fcgen, die f\u00fcr den Vertrieb oder die Verwendung derartiger Gegenst\u00e4nde bestehen, gleichg\u00fcltig ob sich diese Bestimmungen auf Gesetze, Verordnungen, beh\u00f6rdliche Vorschriften oder Handelsbr\u00e4uche st\u00fctzen. Die erbrachten Lieferungen und Leistungen m\u00fcssen ferner den Anforderungen der Verordnung \u00fcber gef\u00e4hrliche Stoffe, dem Elektrogesetz und den Sicherheitsempfehlungen der zust\u00e4ndigen Fachgremien und Fachverb\u00e4nde (z.B. VDE, VDI, DIN) entsprechen. Einschl\u00e4gige Bescheinigungen, Pr\u00fcfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.\r\n\r\n(2) Die erbrachten Lieferungen und Leistungen m\u00fcssen den aktuellen Stand der f\u00fcr die verwendeten Komponenten einschl\u00e4gigen Richtlinien und Gesetze hinsichtlich von Stoffbeschr\u00e4nkungen einhalten. Der Lieferant darf keine verbotenen Stoffe einsetzen. Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut den geltenden Gesetzen und Richtlinien sind auf den Spezifikationen durch den Lieferanten anzugeben. Falls zutreffend sind die Sicherheitsdatenbl\u00e4tter mit den Angeboten und bei der jeweiligen Erstlieferung mit dem Lieferschein (mindestens in deutsch oder englisch) abzugeben.\r\n\r\n(3) Auf spezifische Gefahren seiner Produkte muss der Lieferant in einer deutlich ersichtlichen und verst\u00e4ndlichen Weise aufmerksam machen und gesetzliche vorgeschriebene Kennzeichnungen auf jeder Lieferung ordnungsgem\u00e4\u00df anbringen.\r\n\r\n(4) Soweit erforderlich, sind Verpackungen mit dem \u201egr\u00fcnen Punkt\u201c des Dualen-System- Deutschland (DSD) gekennzeichnet. Der Verk\u00e4ufer sichert zu, dass die DSD-Lizenz- Geb\u00fchr entrichtet ist.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 10 Mindestlohn<\/h3>\r\n(1) Der Lieferant verpflichtet sich gegen\u00fcber uns, die jeweils g\u00fcltigen Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten und seinen Besch\u00e4ftigten, die in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.\r\n\r\n(2) Der Lieferant versichert insofern hiermit auch ausdr\u00fccklich, dass er seinen Besch\u00e4ftigten, die in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zahlt.\r\n\r\n(3) Wir sind\u00a0 berechtigt, hierzu\u00a0 jederzeit aktuelle Nachweise (Stundennachweise, anonymisierte Lohnabrechnungen und Mitarbeiterlisten) vom\u00a0 Lieferanten und den\u00a0 von diesem eingesetzten Nachunternehmer zu verlangen.\r\n\r\n(4) Der Lieferant ist verpflichtet, die entsprechende Verpflichtung mit dem von ihm beauftragten Unternehmen und derer Subunternehmer im Rahmen der Vertragsgestaltung sicherzustellen.\r\n\r\n(5) Der Lieferant verpflichtet sich, von ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung mit uns eingesetzter Nachunternehmer oder derer Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten,\r\n&#8211; ihre Besch\u00e4ftigten, die in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen,\r\n&#8211; uns die genannten Informationen und Nachweise zur Einhaltung der Mindestlohnzahlungen (Stundennachweise, anonymisierte Lohnabrechnungen und Mitarbeiterlisten) auf Aufforderung zu erteilen und\r\n&#8211; als Gesamtschuldner uns von unserer Haftung auf den Mindestlohn freizustellen, sofern Nachunternehmer oder deren Nachunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn ihren Besch\u00e4ftigten, die in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen, nicht zahlen.\r\n\r\n(6) Versto\u00dfen der Lieferant und\/oder dessen Nachunternehmer gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes, sind wir berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen an den Lieferanten ganz oder teilweise einzubehalten, soweit die H\u00f6he des einzubehaltenden Betrages unserem Haftungsrisiko im Hinblick auf den ganz oder teilweise nicht entrichteten Mindestlohn entspricht.\r\n\r\n(7) Verst\u00f6\u00dft der Lieferant schuldhaft gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes, sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.\r\n\r\n(8) Der Lieferant verpflichtet sich, uns von unserer Leistungspflicht bei Inanspruchnahme durch Besch\u00e4ftigte des Lieferanten oder von Besch\u00e4ftigten im Rahmen der Vertragsbeziehung eingesetzter Nachunternehmer freizustellen.\r\n\r\n(9) Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 11 Im- und Export<\/h3>\r\n(1) Bei Lieferung und Leistungen, die aus einem der EU angeh\u00f6rigen Land au\u00dferhalb Deutschlands erfolgen, ist die EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer des Lieferanten anzugeben.\r\n\r\n(2) Importierte Ware ist verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207\/2001 auf seine Kosten geforderte Erkl\u00e4rungen und Ausk\u00fcnfte zu erteilen, \u00dcberpr\u00fcfungen durch die Zollbeh\u00f6rden zuzulassen und erforderliche amtliche Best\u00e4tigungen beizubringen.\r\n\r\n(3) Der Lieferant ist verpflichtet, uns \u00fcber etwaige Genehmigungspflichten bei (Re)-Exporten gem\u00e4\u00df deutschem, europ\u00e4ischem und US-amerikanischem Ausfuhr- und Zollrecht sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes der Lieferung und Leistungen ausf\u00fchrlich und schriftlich zu unterrichten.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 12 Zusicherung zu Bescheinigungen<\/h3>\r\n(1) Der\u00a0 Lieferant\u00a0 sichert\u00a0 uns\u00a0 zu,\u00a0 dass\u00a0 alle\u00a0 von\u00a0 ihm\u00a0 beigebrachten\u00a0 Unterlagen\u00a0 und\u00a0 Dokumente,\u00a0 die\u00a0 von\u00a0 Beh\u00f6rden\u00a0 oder\u00a0 sonstigen\u00a0 Dritten\u00a0 ausgestellt\u00a0 werden\u00a0 (z.B. Ursprungsnachweise, Bef\u00f6rderungsnachweise etc.), echte Urkunden mit Bestandskraft sind.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 13 Konformit\u00e4tszusicherung<\/h3>\r\n(1) Der Lieferant sichert uns zu, dass das vereinbarte und vorgeschriebene Gewicht, Ma\u00dfe und Qualit\u00e4tsbezeichnungen eingehalten werden.\r\n\r\n(2) Hat der Lieferant von uns Pl\u00e4ne, Zeichnungen oder sonstige besondere Anforderungen erhalten, nach deren Inhalt zu liefern und zu leisten ist, gilt\u00a0 die \u00dcbereinstimmung der Lieferung und Leistung mit den Anforderungen als ausdr\u00fccklich zugesichert.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 14 Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel, Fehlmengen, Nebenpflichtverletzungen und Mangelfolgesch\u00e4den<\/h3>\r\n(1) Der Lieferant ist verpflichtet, uns jegliche Sch\u00e4den und Aufwendungen einschlie\u00dflich etwaiger Prozesskosten und entgangenen Gewinn zu ersetzen, die uns aus einer Verletzung der vorstehenden Zusicherungen aus \u00a7 12 bis \u00a7 13 entstehen.\r\n\r\n(2) Alle gesetzlichen Anspr\u00fcche wegen Leistungsst\u00f6rungen und Gew\u00e4hrleistung stehen uns ungek\u00fcrzt in gesetzlich vorgesehenem Umfang zu. Wir sind insbesondere nach unserer Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherf\u00fcllung) zu verlangen. In diesem Fall hat der Lieferant die zum Zwecke der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache erforderlichen Aufwendungen zu tragen.\r\n\r\n(3) Erfolgt die Nacherf\u00fcllung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder ist die Nacherf\u00fcllung von Gesetzes wegen entbehrlich, haben wir das Recht, nach seiner Wahl bezogen auf den mangelbehafteten Teil des Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Preis zu mindern. Dar\u00fcber hinaus steht uns f\u00fcr M\u00e4ngel und Fehlmengen Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung und f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den oder Sch\u00e4den aus Nebenpflichtverletzungen Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Lieferanten zu. Der Lieferant haftet bei Schadensersatz f\u00fcr jede Fahrl\u00e4ssigkeit. Der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleibt unber\u00fchrt.\r\n\r\n(4) Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt &#8211; f\u00fcr Anspr\u00fcche aus seinen Sachm\u00e4ngeln ab Gefahr\u00fcbergang 36 Monate,\r\n&#8211; f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sachm\u00e4ngeln im Zusammenhang mit vom Verk\u00e4ufer eingebauten Baumaterialien ab Gefahr\u00fcbergang 5 Jahre,\r\n&#8211; f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln ab Gefahr\u00fcbergang 36 Monate.\r\nDer Lauf der Verj\u00e4hrungsfrist wird gehemmt f\u00fcr den Zeitraum, der mit Absendung der M\u00e4ngelanzeige beginnt und mit Erf\u00fcllung des Mangelanspruches endet.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 15 Mangelr\u00fcge<\/h3>\r\n(1) Wir sind verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualit\u00e4ts- oder Quantit\u00e4tsabweichungen zu \u00fcberpr\u00fcfen.\r\n\r\n(2) M\u00e4ngelr\u00fcgen gelten als rechtszeitig erfolgt, wenn sie bei offenen M\u00e4ngeln innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Gefahr\u00fcbergang versandt werden, bei versteckten M\u00e4ngeln innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung.\r\n\r\n(3) Senden wir dem Lieferanten die mangelhafte Ware zur\u00fcck, sind wir berechtigt, den Rechnungsbetrag zur\u00fcckzubelasten zzgl. einer Aufwandspauschale von 5 % des Preises der mangelhaften Ware. Der Nachweis h\u00f6herer Aufwendungen wird vorbehalten. Der Nachweis geringerer oder keiner Aufwendungen bleibt dem Lieferanten vorbehalten.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 16 Freistellung von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln<\/h3>\r\n(1) Der Lieferant verpflichtet sich, uns von jeglichen Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen Personen-, Sach- und Verm\u00f6gensschaden freizuhalten, die aufgrund von Produktionsfehlern der Ware oder Verletzung von Vorschriften und\/oder Rechten\u00a0 Dritter uns gegen\u00fcber geltend gemacht werden. Dies gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche unmittelbaren oder mittelbaren Schadensersatzanspr\u00fcche, auch solche aus verschuldensunabh\u00e4ngiger Haftung, die Dritten bei Weiterverwendung der Lieferung gegen uns entstehen.\r\n\r\n(2) Bez\u00fcglich der unter Absatz 1 genannten Anspr\u00fcche ist der Lieferant verpflichtet, uns von Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Etwaige Aufwendungen, die uns entstehen, muss der Lieferant gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 683, 670 BGB erstatten.\r\n\r\n(3) Werden wir wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutz- und\/oder Kennzeichnungsrechten sowie sonstiger Vorschriften und\/oder Rechten von dritter Seite und\/oder Fehlern des Liefergegenstandes verklagt, f\u00fcr die der Lieferant jeweils verantwortlich ist, leistet uns der Lieferant in H\u00f6he des klageweise geltend gemachten Betrages binnen einer Woche nach Unterrichtung \u00fcber die Klageerhebung in geeigneter Weise Sicherheit.\r\n\r\n(4) Unsere Rechte aus \u00a7 478 BGB bleiben unber\u00fchrt.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 17 Freistellung von Werbeaussagenhaftung<\/h3>\r\n(1) Der Lieferant stellt uns von allen Anspr\u00fcchen unserer Kunden frei, die unsere Kunden aufgrund von Werbeaussagen des Lieferanten, seines Vorlieferanten des Verk\u00e4ufers (als Hersteller im Sinne von \u00a7 4 Abs. 1 oder 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder eines Gehilfen eines dieser Genannten geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Art oder H\u00f6he bestehen w\u00fcrden. Die Regelung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 18 Technische Unterlagen und Werkzeuge<\/h3>\r\n(1) Stellen wir dem Lieferanten technische Unterlagen oder Werkzeuge usw. zur Verf\u00fcgung, bleiben diese unser Eigentum.\r\n\r\n(2) Alle Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte im Hinblick auf die in Absatz 1 genannten technischen Unterlagen und Werkzeuge bleiben bei uns. Der Lieferant ist nach Ausf\u00fchrung der Bestellung unaufgefordert zur R\u00fcckgabe verpflichtet. Die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Lieferant ist ausgeschlossen.\r\n\r\n(3) Der Lieferant darf technische Unterlagen und Werkzeuge nur zur Ausf\u00fchrung der Bestellung verwenden. Sie d\u00fcrfen Dritten weder unbefugt \u00fcberlassen noch sonst wie zug\u00e4nglich gemacht werden. Eine Duplizierung ist nur insoweit zul\u00e4ssig, als dies zur Ausf\u00fchrung der Bestellung erforderlich ist.\r\n\r\n(4) Erstellt der Lieferant technische Unterlagen oder Werkzeuge auf unsere Kosten, gelten die vorstehenden Abs\u00e4tze entsprechend. Der Lieferant verwahrt die technischen Unterlagen und Werkzeuge f\u00fcr uns unentgeltlich.\r\n\r\n(5) Der Lieferant ist verpflichtet, technische Unterlagen und Werkzeuge nach Absatz 1 ohne gesonderte Verg\u00fctung zu pflegen, zu unterhalten und normalen Verschlei\u00df zu beheben. Beauftragt er zur Ausf\u00fchrung der Bestellung einen Dritten mit der Herstellung von technischen Unterlagen und Werkzeuge, tritt er uns die gegen den Dritten bestehenden Anspr\u00fcche auf \u00dcbereignung der technischen Unterlagen und Werkzeuge ab.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 19 Materialbeistellung<\/h3>\r\n(1) Stellen wir Material bei, bleibt das beigestellte Material unser Eigentum und ist vom Lieferanten ohne gesonderte Verg\u00fctung und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von seinen sonstigen Sachen zu verwahren und als unser Eigentum zu kennzeichnen.\r\n\r\n(2) Das von uns beigestellte Material darf nur zur Durchf\u00fchrung der Bestellung verwendet werden. Besch\u00e4digungen am beigestellten Material sind vom Lieferanten zu ersetzen.\r\n\r\n(3) Verarbeitet der Lieferant das beigestellte Material oder bildet er es um, so erfolgt diese T\u00e4tigkeit f\u00fcr uns und wir werden unmittelbarer Eigent\u00fcmer der hierbei entstandenen neuen Sache. Ist das beigestellte Material nur ein Teil der neuen Sache, erhalten wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des beigestellten Materials zu dem Materialwert der anderen verarbeiteten Materialien jeweils im Verarbeitungszeitpunkt.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 20 Vertragsstrafe<\/h3>\r\n(1) Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, pro vollendete Woche Verzug, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch 5 % zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens\u00a0 bleibt\u00a0 vorbehalten. Wir sind\u00a0 berechtigt, die Vertragsstrafe\u00a0 auch\u00a0 neben der Erf\u00fcllung geltend zu\u00a0 machen. Dem\u00a0 Lieferanten\u00a0 bleibt es ausdr\u00fccklich gestattet, den Nachweis zu f\u00fchren, dass uns \u00fcberhaupt kein Verzugsschaden entstanden ist oder aber der entstandene Verzugsschaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.\r\n\r\n(2) Wurde\u00a0 die\u00a0 Ware\u00a0 nicht\u00a0 oder\u00a0 nicht\u00a0 entsprechend\u00a0 den\u00a0 vereinbarten\u00a0 Qualit\u00e4ts-\u00a0 oder\u00a0 Verpackungsbedingungen\u00a0 geliefert\u00a0 oder\u00a0 entspricht\u00a0 sie\u00a0 in\u00a0 Ermangelung\u00a0 solcher\u00a0 nicht\u00a0 den\u00a0 mindesthandels\u00fcblichen Qualit\u00e4tsbedingungen, ist der Lieferant bei Verschulden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in H\u00f6he von 10 % des Wertes der beanstandeten Lieferung verpflichtet. Wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe auch\u00a0 neben\u00a0 der\u00a0 Erf\u00fcllung\u00a0 geltend\u00a0 zu\u00a0 machen.\u00a0 Dem\u00a0 Lieferanten\u00a0 bleibt\u00a0 es\u00a0 ausdr\u00fccklich\u00a0 gestattet,\u00a0 den\u00a0 Nachweis\u00a0 zu\u00a0 f\u00fchren,\u00a0 dass\u00a0 uns\u00a0 ein\u00a0 Schaden\u00a0 im\u00a0 genannten\u00a0 Sinne\u00a0 nicht\u00a0 entstanden\u00a0 ist\u00a0 oder\u00a0 aber wesentlich niedriger als die Pauschale ist.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 21 Abtretungsverbot<\/h3>\r\n(1) Ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung darf der Lieferant Rechte aus Lieferungsvertr\u00e4gen, die er mit uns abgeschlossen hat, weder ganz noch teilweise auf Dritte \u00fcbertragen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 22 Vertraulichkeit<\/h3>\r\n(1) Der Lieferant ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung zu uns bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.\r\n\r\n(2) Ohne unsere Zustimmung d\u00fcrfen Erzeugnisse, die mit Hilfe von technischen Unterlagen oder Werkzeugen im Sinne von \u00a7 17 gefertigt worden sind, nicht ver\u00f6ffentlich werden.\r\n\r\n(3) Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Lieferanten zu speichern, die mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung im Zusammenhang stehen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 23 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/h3>\r\n(1) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Lieferanten gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.\r\n\r\n(2) Gerichtsstand ist, sofern der Lieferant Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, unser Sitz f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.\r\n\r\n(3) Sollte eine dieser Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.\r\n\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<div id=\"c1627\" class=\"csc-frame csc-frame-default\">\r\n<div id=\"c1627\" class=\"frame frame-whitebgindent frame-type-text frame-layout-0\">\r\n<h2 class=\"align-center\">Allgemeine Verkaufsbedingungen<\/h2>\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 1 Geltung der Bedingungen<\/h3>\r\n(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.\r\n\r\n(2) Abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers, die nicht ausdr\u00fccklich von uns anerkannt werden, sind f\u00fcr uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen haben. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des K\u00e4ufers die Bestellung des K\u00e4ufers vorbehaltlos ausf\u00fchrt.\r\n\r\n(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmen, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 2 Angebot, Annahme, nachtr\u00e4gliche Vertrags\u00e4nderungen<\/h3>\r\n(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir die Angebote ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet haben. Bestellungen des K\u00e4ufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren sind, k\u00f6nnen wir innerhalb von zwei Wochen durch \u00dcbersendung einer Auftragsbest\u00e4tigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Das gleiche gilt f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen und Nebenabreden.\r\n\r\n(2) In den nach Absatz 1 abgeschlossenen Vertr\u00e4gen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem K\u00e4ufer und uns zur Ausf\u00fchrung getroffen worden sind, schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter und sonstige Beauftragten sind nicht berechtigt und bevollm\u00e4chtigt, Ab\u00e4nderungen oder Erg\u00e4nzungen au\u00dferhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhaltes zu treffen.\r\n\r\n(3) Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.\r\n\r\n(4) F\u00fcr alle Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Kostenvoranschl\u00e4ge sowie andere Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der K\u00e4ufer darf diese Unterlagen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabh\u00e4ngig davon, ob wir die Unterlagen als vertraulich gekennzeichnet haben.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 3 Preise<\/h3>\r\n(1) Es gelten die in der Auftragsbest\u00e4tigung von uns genannten Preise.\r\n\r\n(2) Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.\r\n\r\n(3) Die Preisangaben verstehen sich, sofern nicht eine andere W\u00e4hrung ausdr\u00fccklich genannt ist, in Euro zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher H\u00f6he sowie Z\u00f6llen und anderen Abgaben.\r\n\r\n(4) Ist in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes festgelegt, gelten die Preise ab Werk inkl. Verpackung.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 4 Zahlung<\/h3>\r\n(1) Zahlungen erfolgen nach Rechnungsstellung in Euro zu den vereinbarten Zahlungszielen ohne Abzug. Der Abzug von Skonto ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem K\u00e4ufer zul\u00e4ssig. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung bei dem K\u00e4ufer zur Zahlung f\u00e4llig, soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.\r\n\r\n(2) Verzug tritt ein 30 Tage ab dem Rechnungsdatum oder, wenn die Lieferung nach dem Rechnungsdatum erfolgt, 30 Tage ab Lieferung. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir sind berechtigt, bei Nachweis einen h\u00f6heren Verzugsschaden geltend zu machen.\r\n\r\n(3) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des K\u00e4ufers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.\r\n\r\n(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung erf\u00fcllungshalber, ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr Protest unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an. Diskontspesen berechnen wir vom Tag der F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der K\u00e4ufer zu tragen. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingel\u00f6st wird.\r\n\r\n(5) Wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einl\u00f6st oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall au\u00dferdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.\r\n\r\n(6) Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der K\u00e4ufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 5 Liefer- und Leistungszeit<\/h3>\r\n(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschlie\u00dflich unverbindliche. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgekl\u00e4rt sind. Ebenso hat der K\u00e4ufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df und rechtzeitig zu erf\u00fcllen.\r\n\r\n(2) Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgesch\u00e4ft im Sinne von \u00a7 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von \u00a7 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.\r\n\r\n(3) Geraten wir aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten hat, in Lieferverzug, beispielsweise durch h\u00f6here Gewalt, sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, soweit dies f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar ist. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als drei Monate, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche stehen ihm in diesem Fall nicht zu. Unber\u00fchrt hiervon bleibt unsere Haftung nach Absatz 2.\r\n\r\n(4) Haben wir die Nichteinhaltung der Lieferzeit zu vertreten, ist eine Schadensersatzhaftung im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit und dann, wenn der Verzug nicht auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht (= Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf), auf 0,5 % pro Woche der Versp\u00e4tung, maximal aber auf 5 % des Rechnungswertes der Sp\u00e4tlieferung begrenzt. Au\u00dferdem gelten die weiteren Bestimmungen in \u00a7 9.\r\n\r\n(5) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom K\u00e4ufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im \u00dcbrigen die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des K\u00e4ufers voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.\r\n\r\n(6) Wird der Versand auf Wunsch des K\u00e4ufers verz\u00f6gert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung in unserem Werk, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den K\u00e4ufer mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.\r\n\r\n(7) Falls nach erfolgter Auftragsbest\u00e4tigung \u00c4nderungen erfolgen, bleibt uns eine Angleichung der Lieferzeit vorbehalten.\r\n\r\n(8) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar ist.\r\n\r\n(9) Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens und etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der K\u00e4ufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme bzw. Schuldnerverzuges durch den K\u00e4ufer geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den K\u00e4ufer \u00fcber.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 6 Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\r\n(1) Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unm\u00f6glich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.\r\n\r\n(2) Diese Gefahr\u00fcbergangsregelung gilt ferner auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z.B. die Bezahlung der Versendungskosten, die Anfuhr oder die Aufstellung \u00fcbernommen haben.\r\n\r\n(3) Auf Wunsch des K\u00e4ufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Transportsch\u00e4den versichert.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\r\n(1) Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den K\u00e4ufer jetzt oder zuk\u00fcnftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des K\u00e4ufers (z.B. Zahlungsverzug) haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen.\r\n\r\n(2) Nehmen wir die Vorbehaltsware zur\u00fcck, stellt dies einen R\u00fccktritt vom Vertrag dar. Pf\u00e4nden wir die Vorbehaltsware, ist dies ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach derR\u00fccknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages f\u00fcr die Verwertungskosten verrechnen wir den Verwertungserl\u00f6s mit den vom K\u00e4ufer geschuldeten Betr\u00e4gen.\r\n\r\n(3) Der K\u00e4ufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich sind, werden vom K\u00e4ufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchgef\u00fchrt.\r\n\r\n(4) Der\u00a0 K\u00e4ufer\u00a0 ist\u00a0 berechtigt,\u00a0 die\u00a0 Vorbehaltsware ordnungsgem\u00e4\u00df\u00a0 im\u00a0 Gesch\u00e4ftsverkehr\u00a0 zu\u00a0 ver\u00e4u\u00dfern\u00a0 und\/oder\u00a0 zu\u00a0 verwenden,\u00a0 solange\u00a0 er\u00a0 nicht\u00a0 in\u00a0 Zahlungsverzug\u00a0 ist.\u00a0 Verpf\u00e4ndungen\u00a0 oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.\r\n\r\n(5) Wir erm\u00e4chtigen den K\u00e4ufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugserm\u00e4chtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der K\u00e4ufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begr\u00fcndet, die Gegenleistung in H\u00f6he der Forderung so lange unmittelbar an uns zu bewirken, wie unsere Forderungen noch gegen den K\u00e4ufer bestehen.\r\n\r\n(6) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den K\u00e4ufer wird in jedem Fall f\u00fcr uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inkl. der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum der Sache verwahrt der K\u00e4ufer f\u00fcr uns auf.\r\n\r\n(7) Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inkl. der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des K\u00e4ufers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der K\u00e4ufer und wir uns dahingehend einig, dass der K\u00e4ufer uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum an dieser Sache \u00fcbertr\u00e4gt; die \u00dcbertragung nehmen wir hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum der Sache verwahrt der K\u00e4ufer f\u00fcr uns auf.\r\n\r\n(8) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, wird der K\u00e4ufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz\u00fcglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer, wenn er der Verpflichtung aus Satz 1 schuldhaft verletzt hat.\r\n\r\n(9) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.\r\n\r\n\u00a7 8 Gew\u00e4hrleistung\r\n\r\n(1) Der K\u00e4ufer hat die Lieferung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unverz\u00fcglich nach Erhalt auf ihre ordnungsgem\u00e4\u00dfe Beschaffenheit zu untersuchen und uns unverz\u00fcglich \u00fcber etwaige M\u00e4ngel zu unterrichten, soweit es sich nicht um versteckte M\u00e4ngel handelt. Diese sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung anzuzeigen.\r\n\r\n(2) Der K\u00e4ufer hat die Beweislast f\u00fcr die Identit\u00e4t der ger\u00fcgten mit der von uns gelieferten Ware.\r\n\r\n(3) Nach erhobener M\u00e4ngelr\u00fcge sind wir berechtigt, die Lieferung zu besichtigen, sie umgehend zu untersuchen und gegen Quittung ganz oder in Teilen zur weiteren Untersuchung auf eigene Kosten zur\u00fcckzunehmen und f\u00fcr einen angemessenen Zeitraum zur Durchf\u00fchrung der erforderlichen Untersuchungen zu behalten. Der K\u00e4ufer hat jegliche weitere Vermischung oder Verarbeitung oder einen schadenserh\u00f6henden Gebrauch oder Verbrauch bis zur Feststellung des Mangels durch uns oder einen von uns beauftragten Sachverst\u00e4ndigen zu unterlassen.\r\n\r\n(4) Liefern wir im Streckengesch\u00e4ft im Auftrag des K\u00e4ufers an einen Dritten, so hat der K\u00e4ufer sicherzustellen, dass der Dritte die vorstehenden Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten und daraus folgende Verhaltenspflichten in gleicher Weise erf\u00fcllt; andernfalls haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den Dritten wie f\u00fcr seinen Erf\u00fcllungsgehilfen gem\u00e4\u00df \u00a7 278 BGB.\r\n\r\n(5) Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen sind wir \u2013 unter Ausschluss der Rechte des K\u00e4ufers, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) \u2013 zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, es sei denn,dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung berechtigt sind. Der K\u00e4ufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu gew\u00e4hren. Die Nacherf\u00fcllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Mehrkosten der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstehen, dass die Ware f\u00fcr das weiter verarbeitete Produkt nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde, sind vom K\u00e4ufer zu tragen.\r\n\r\n(6) Der K\u00e4ufer kann R\u00fccktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Verg\u00fctung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch fr\u00fchestens nach erfolglosem Ablauf von zwei gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherf\u00fcllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherf\u00fcllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des R\u00fccktritts haftet der K\u00e4ufer bei Vorsatz und jeder Fahrl\u00e4ssigkeit f\u00fcr Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.\r\n\r\n(7) Verschweigen wir einen Mangel arglistig oder \u00fcbernehmen wir eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von \u00a7 444 BGB (Erkl\u00e4rung des Verk\u00e4ufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahr\u00fcbergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verk\u00e4ufer verschuldensunabh\u00e4ngig f\u00fcr alle Folgen ihres Fehlens einstehen will), richten sich die Rechte des K\u00e4ufers ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Bestimmungen.\r\n\r\n(8) F\u00fcr etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gelten die nachfolgenden Regelungen in \u00a7 9.\r\n\r\n(9) Alle Angaben \u00fcber unsere Produkte, insbesondere die in den Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Ma\u00df- und Leistungsangaben sind als ann\u00e4hernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantien, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Als Garantieerkl\u00e4rungen sind sie nur dann anzusehen, wenn sie von uns gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich als Garantieerkl\u00e4rungen bezeichnet worden sind.\r\n\r\n(10) Soweit nicht Grenzen f\u00fcr Abweichungen ausdr\u00fccklich in Auftragsbest\u00e4tigungen vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchen\u00fcbliche Abweichungen zul\u00e4ssig.\r\n\r\n(11) Eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr M\u00e4ngel an der gelieferten Ware, die ihre Ursache im \u00fcblichen Verschlei\u00df hat, ist ausgeschlossen. Bei Waren, die als gebrauchtes Material verkauft werden, stehen dem K\u00e4ufer keine Anspr\u00fcche wegen etwaiger M\u00e4ngel zu.\r\n\r\n(12) Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden, \u00c4nderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen werden, Teile ausgewechselt werden oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entf\u00e4llt jede Gew\u00e4hrleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.\r\n\r\n(13) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt 12 Monate. Ausgenommen sind Anspr\u00fcche\r\n&#8211; wegen eines Mangels betreffend ein Bauwerk oder einen Baustoff, der die Mangelhaftigkeit eines Bauwerks verursacht hat,\r\n&#8211; wegen eines Mangels, der vom Verk\u00e4ufer arglistig verschwiegen worden ist,\r\n&#8211; wegen fehlender Eigenschaften der Lieferung, die ausdr\u00fccklich garantiert worden sind,\r\n&#8211; wegen M\u00e4ngel, die in einem dinglichen oder sonst im Grundbuch eingetragenen Rechte Dritter bestehen,\r\n&#8211; wegen Schadensersatzanspr\u00fcchen, die auf Ersatz eines K\u00f6rper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von dem Verk\u00e4ufer zu vertretenden Mangel gerichtet sind und\r\n&#8211; wegen Anspr\u00fcchen, die auf vors\u00e4tzliches oder grobes Verschulden gest\u00fctzt werden. In diesen F\u00e4llen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 9 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h3>\r\n(1) Wir haften im Falle von Pflichtverletzungen, bei mangelhaften Lieferungen oder bei unerlaubten Handlungen auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz \u2013 vorbehaltlich der weiteren vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen \u2013 nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Wir haften ferner f\u00fcr Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzanspr\u00fcche, die durch einfache fahrl\u00e4ssige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen des Verk\u00e4ufers verursacht werden, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut oder vertrauen darf (Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht). Jedoch ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschr\u00e4nkt.\r\n\r\n(2) Die in Absatz 1 Haftungsausschl\u00fcsse und Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht\r\n&#8211; im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache im Sinne des \u00a7 444 BGB (siehe \u00a7 8 Absatz 8),\r\n&#8211; im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,\r\n&#8211; bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Mindestlohngesetz,\r\n&#8211; im Falle von Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie\r\n&#8211; im Falle der zwingenden Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.\r\n\r\n(3) S\u00e4mtliche Schadensersatzanspr\u00fcche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verj\u00e4hren sp\u00e4testens in 12 Monaten seit Ablieferung der Sache an den K\u00e4ufer, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssiger Unkenntnis von den anspruchsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und in den unter Absatz 2 genannten F\u00e4llen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 10 Montage<\/h3>\r\n(1) Montagefestpreise gelten grunds\u00e4tzlich nur bei f\u00fcr uns kostenfreier bauseitiger Beistellung von geeigneten und ohne Zusatzarbeiten gebrauchsfertigen Hebezeugen. Weiterhin erfolgt der innerbetriebliche Transport aller Teile bis zum Einbauort bauseits und f\u00fcr uns kostenfrei. Zu den bauseitigen Leistungen geh\u00f6ren au\u00dferdem alle Fundament- und Stemmarbeiten, Leistungsumlegungen, Hauptanschl\u00fcsse usw.\r\n\r\n(2) Die Montage wird nach Zeit abgerechnet, falls nicht ausdr\u00fccklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Die vereinbarten Betr\u00e4ge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.\r\n\r\n(3) Ist die Montageleistung vor der Abnahme ohne unser Verschulden untergegangen oder verschlechtert worden, so sind wir berechtigt, den Montagepreis zzgl. der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Das Gleiche gilt bei von uns unverschuldeter Unm\u00f6glichkeit der Montage. Eine Wiederholung der Montageleistung kann der K\u00e4ufer verlangen, wenn und soweit uns dies, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung unserer sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zuzumuten ist. F\u00fcr eine Wiederholung ist eine erneute Verg\u00fctung auf Basis der Vertragspreise an den Montageunternehmer zu entrichten.\r\n\r\n(4) Wir haften f\u00fcr M\u00e4ngel der Montage nach \u00a7 8 und f\u00fcr Verz\u00f6gerungen der Montage nach \u00a7 5.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 11 Gewerbliche Schutzrechte<\/h3>\r\n(1) Werden gegen den K\u00e4ufer Anspr\u00fcche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben, obwohl der K\u00e4ufer die Ware in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen.\r\n\r\n(2) Der K\u00e4ufer bewahrt sich das Recht nach Absatz 1 aber nur dann, wenn er uns unverz\u00fcglich und schriftlich \u00fcber derartige Anspr\u00fcche Dritter unterrichtet und dem uns s\u00e4mtliche au\u00dfergerichtlichen Abwehrma\u00dfnahmen gegen den Dritten vorbehalten bleiben.\r\n\r\n(3) Ist es uns nicht m\u00f6glich, den K\u00e4ufer die weitere Benutzung der Ware nach Ma\u00dfgabe von Absatz 1 und Absatz 2 zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu erschaffen oder zu verhalten, d\u00fcrfen wir nach unserer Wahl die Ware zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen, soweit dies dem K\u00e4ufer jeweils zumutbar ist, oder die Ware zur\u00fccknehmen und den entrichteten Kaufpreis erstatten, abz\u00fcglich eines das Alter der Ware ber\u00fccksichtigenden Betrages.\r\n\r\n(4) Weitergehende Anspr\u00fcche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzung stehen dem K\u00e4ufer nicht zu, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist (vgl. \u00a7 9 Absatz 1 Satz 2) und keine Verletzung sonstiger Vertragspflichten in vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Weise erfolgte.\r\n\r\n(5) Wir haben keine Verpflichtungen nach Absatz 1 und Absatz 4, wenn die Rechtsverletzung im Sinne von Absatz 1 dadurch hervorgerufen worden ist, dass die Ware nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als den Lieferungen und Leistungen des Verk\u00e4ufers eingesetzt wird und die Rechtsverletzung nicht unmittelbar aus der Einbindung der von uns stammenden Ware resultiert.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 12 Entsorgung<\/h3>\r\n(1) Der K\u00e4ufer hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Verpackung ordnungsgem\u00e4\u00df nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen entsorgt wird.\r\n\r\n(2) Die Entsorgung erfolgt auf eigene Kosten des K\u00e4ufers. Bei Weiterverkauf der Ware oder deren Bestandteile hat der K\u00e4ufer diese Verpflichtung auf den n\u00e4chsten K\u00e4ufer zu \u00fcbertragen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 13 Exportklausel<\/h3>\r\n(1) Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erf\u00fcllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen ein Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.\r\n\r\n(2) Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die f\u00fcr die Ausfuhr\/Verbringung, Einfuhr ben\u00f6tigt werden. Verz\u00f6gerungen aufgrund von Exportpr\u00fcfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten au\u00dfer Kraft.\r\n\r\n(3) Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt mit der Bestellung die Konformit\u00e4t mit derlei Gesetzen und Verordnungen sowie, dass die Lieferungen und Leistungen nicht direkt oder indirekt in L\u00e4nder geliefert werden, die eine Einfuhr dieser Waren verbieten oder einschr\u00e4nken. Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt, alle f\u00fcr die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.\r\n\r\n(4) Verz\u00f6gerungen aufgrund von Exportpr\u00fcfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Laufzeiten au\u00dfer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder widerrufen, setzen wir dem K\u00e4ufer eine angemessene Frist, zur Einholung der Genehmigung oder zur Aufhebung des Widerrufs. Verstreicht die angemessen gesetzte Frist fruchtlos, sind wir berechtigt, vom K\u00e4ufer Schadensersatz wegen unterlassener Abnahme zu erhalten. Ersparte Aufwendungen muss er sich anrechnen lassen.\r\n<h3 class=\"align-center\">\u00a7 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/h3>\r\n(1) F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und K\u00e4ufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.\r\n\r\n(2) Gerichtsstand ist, sofern der K\u00e4ufer Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, der unser f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.\r\n\r\n(3) Sollte eine dieser Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.\r\n\r\n<\/div>\r\n<\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Bestellbedingungen Unsere allgemeinen Bestellbedingungen zum Download im PDF Format Allgemeine Verkaufsbedingungen Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Download im PDF Format Allgemeine Bestellbedingungen \u00a7 1 Geltung der<span class=\"excerpt-hellip\"> [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2029","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sta-group.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2029","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sta-group.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/sta-group.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sta-group.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sta-group.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2029"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/sta-group.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2029\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2032,"href":"https:\/\/sta-group.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2029\/revisions\/2032"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sta-group.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2029"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}